DER BETRIEB
Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel – Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off – Keine erweiternde Auslegung des § 16 Abs. 4 EStG
Versorgungswerke – Öffnungsklausel bei Versorgungswerken

Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel – Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off – Keine erweiternde Auslegung des § 16 Abs. 4 EStG

Versorgungswerke – Öffnungsklausel bei Versorgungswerken

BFH, Urteil vom 03.05.2017 – X R 12/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Hat ein Stpfl. Beiträge an mehrere Versorgungseinrichtungen geleistet, bezieht er aber zunächst nur Renteneinnahmen aus einem einzigen Versorgungswerk, sind in die Prüfung der Voraussetzungen der Öffnungsklausel gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG alle von ihm geleisteten Beiträge an Versor‐

DB 42/2017 S. 2459>>

gungseinrichtungen einzubeziehen, die zu Leibrenten und anderen Leistungen i.S.v. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG führen können.

2. Die Nachweisobliegenheit und das Nachweisrisiko für das Vorliegen der Voraussetzungen einer steuerfreien Einlagenrückgewähr im Rahmen eines sog. Spin-off treffen den Anteilseigner.

3. § 16 Abs. 4 EStG ist nicht dahingehend auszulegen, dass wirtschaftlich zusammenhängende Veräußerungen als eine einzige Veräußerung angesehen werden können.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa