DER BETRIEB
Das neue BDSG und die Personalakte 2.0 – ein Recht auf Vergessen?
– Entfernung einer Abmahnung aus der elektronischen Personalakte: Anspruchsgrundlagen und Rechtsschutzmöglichkeiten mit Blick auf das neue BDSG –

Das neue BDSG und die Personalakte 2.0 – ein Recht auf Vergessen?

– Entfernung einer Abmahnung aus der elektronischen Personalakte: Anspruchsgrundlagen und Rechtsschutzmöglichkeiten mit Blick auf das neue BDSG –

RA/FAArbR Dr. Martin Nebeling / Florian Lankes

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer unrechtmäßigen Abmahnung aus seiner Personalakte ist längst anerkannt. Doch wie verhält es sich bei den Personalakten in elektronischer Form? Welche Handlungsmöglichkeiten hat der betroffene Arbeitnehmer, abhängig und unabhängig von der Form der Personalakte? Es wird die rechtliche Situation rund um Abmahnungen in (elektronischen) Personalakten mit Blick auf den durch zunehmende Digitalisierung ausgelösten Wandel im Datenschutzrecht eruiert.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die (elektronische) Personalakte
    • 1. Definition
    • 2. Datenschutzrechtliche Einordnung
  • III. Abmahnungen in Personalakten
  • IV. Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte des Arbeitnehmers
    • 1. Die Personalakte in Papierform
      • a) § 83 Abs. 2 BetrVG
      • b) Anspruch auf Entfernung bei unwahren Tatsachen
      • c) Anspruch auf Entfernung nach Zeitraum
    • 2. Die elektronische Personalakte
      • a) § 35 BDSG
        • aa) Berichtigung nach § 35 Abs. 1 BDSG
        • bb) Löschung