DER BETRIEB
Die Änderungen des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 07.08.2017

Die Änderungen des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 07.08.2017

Alexander v. Wedelstädt

Der AEAO hat durch das BMF-Schreiben vom 07.08.2017 (VA1249056) erneut Änderungen erfahren, die insgesamt 18 AEAO-Anweisungen betreffen. Inhaltliche Änderungen des AEAO beruhen auf Anpassungen an Gesetzesänderungen und neuere Rspr. sowie auf vertiefender oder verdeutlichender Darstellung von verfahrensrechtlichen Problemen oder Zweifelsfragen. Zahlreiche redaktionelle Änderungen betreffen vor allem Bereinigungen im Text wie Anpassungen an neue Rechtsquellen, die frühere Rechtsquellen ersetzen, korrigierte Schreibweisen, korrigierte Angaben in Zitaten und ähnliche formelle Änderungen ohne inhaltliche Änderungen; auf sie wird nicht eingegangen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Inhaltliche Änderungen und Ergänzungen des AEAO
    • 1. AEAO vor §§ 8, 9 – Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt
    • 2. AEAO zu § 8 – Wohnsitz
    • 3. AEAO zu § 12 – Betriebsstätte
    • 4. AEAO zu § 31b – Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
    • 5. AEAO zu § 89, Nr. 3 f. – verbindliche