DER BETRIEB
Der gesetzliche Beitragszuschuss zur Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung
– Zuschusspflicht, Rechtsfolgen, Rechenbeispiele und Verrechnung des gesetzlichen mit vertraglich geschuldetem Zuschuss –

Der gesetzliche Beitragszuschuss zur Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung

– Zuschusspflicht, Rechtsfolgen, Rechenbeispiele und Verrechnung des gesetzlichen mit vertraglich geschuldetem Zuschuss –

Prof. Dr. Reinhold Höfer

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vom 17.08.2017 hat manche Zweifelsfragen zur Umwandlung von Entgelt in betriebliche Altersversorgung beantwortet, aber auch neue aufgeworfen. Es wird gezeigt, wie durch Auslegung des BRSG bisherige Zweifelsfragen beantwortet werden können und wie die neu entstandenen zu lösen wären.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Zuschusspflicht aus Sozialabgabenersparnissen aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
    • 1. Die auf 15% begrenzte Zuschusspflicht bei Pensionsfonds-, Pensionskassen- und Direktversicherungszusagen
    • 2. Rechtsfolgen aus der erst ab 2019/2022 einsetzenden Zuschusspflicht
      • a) Keine Pflicht zur Verwendung ersparter Sozialabgaben bis Ende 2021
      • b) Keine Zuschusspflicht von 2019 bis 2021 bei Vereinbarung vor 2019
    • 3. Zuschusspflicht für „reine Beitragszusagen“ schon ab 2018
    • 4. Zuschüsse nur aus Sozialabgabenersparnissen in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
    • 5. Rechenbeispiele zur