DER BETRIEB
Verwertungsverbot bei Überwachung mittels Keylogger

Verwertungsverbot bei Überwachung mittels Keylogger

BAG, Urteil vom 27.07.2017 – 2 AZR 681/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Der Einsatz eines Software-Keyloggers ist nicht nach § 32 Abs. 1 BDSG erlaubt, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GG Art. 1 Abs. 1 und 3, Art. 2 Abs. 1

GRC Art. 7

EMRK Art. 8

RL 95/46/EG Art. 5, 7

BDSG § 1 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 1 bis 3, Abs. 7 und 9, §§ 4a, 28 Abs. 1, § 32 Abs. 1

BGB §§ 227, 626 Abs. 1

StGB §§ 32, 34

KSchG § 1 Abs. 1 und 2, § 23 Abs. 1

ZPO § 138 Abs. 3, §§ 139, 286, 320, 331 Abs. 1, § 551 Abs. 3

Sachverhalt

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Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.

Der Kläger war bei der Beklagten, die in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, seit Juli 2011 als Webentwickler tätig. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtete er sich schriftlich, Hard- und