Ermittlung des Steuerermäßigungsbetrags gem. § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG
Kommentiert von RiBFH Dr. Christian Levedag
BFH, Urteil vom 20.03.2017 – X R 12/15
Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige GewSt-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entschiedene Fragen
- 1. Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen erfolgt Weiterleitung der anteiligen GewSt-Messbeträge durch die gesamte Beteiligungskette
- 2. Gesetzliche Systematik spricht für betriebsbezogene Auslegung
- III. Bedeutung für die Praxis
Streitjahr 2008
I. Sachverhalt
Der Kläger war im Streitjahr 2008 als Kommanditist an einer dreistöckigen Struktur aus KG beteiligt. Er war alleiniger Kommanditist der A KG (der Obergesellschaft). Diese wiederum war als Kommanditistin an der B KG (der Zwischengesellschaft) beteiligt. Die B KG war ihrerseits