Anwaltshaftung: Zu den Pflichten eines mit der Zwangsvollstreckung mandatierten Rechtsanwalts
Kommentiert von Emil Brodski
BGH, Urteil vom 07.09.2017 – IX ZR 71/16
Mit Urteil vom 07.09.2017 – IX ZR 71/16 hat der für die Rechtsanwaltshaftung zuständige IX. Zivilsenat des BGH die nach Erwirkung eines Titels einem Rechtsanwalt obliegenden Pflichten konturiert. Steht eine Insolvenz des Titelschuldners im Raum, hat der Rechtsanwalt seinen Mandanten über die zusätzlichen insolvenzrechtlichen Risiken, die mit einer freiwilligen Zahlung des Titelschuldners auf Grund einer Vereinbarung drohen, aufzuklären. Die Beitreibung gegen den Titelschuldner im Wege der Zwangsvollstreckung kann sich unter anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten für den Mandanten als günstiger erweisen als die Zahlung des Titelschuldners auf der Grundlage einer Abrede.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Kernaussagen des Urteils
- III. Praxishinweise
I. Sachverhalt
Die Beklagte, eine Anwaltssozietät, hatte für den Kläger gegen dessen Schuldnerin ein Zahlungsurteil über 23.576,90 € erwirkt. Nach Rechtskraft schloss die