DER BETRIEB
Grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches sog. Konsignationslager
BFH-Urteile vom 20.10.2016 (V R 31/15, DB 2017 S. 226) und vom 16.11.2016 (V R 1/16, DB 2017 S. 827)

Grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches sog. Konsignationslager

BFH-Urteile vom 20.10.2016 (V R 31/15, DB 2017 S. 226) und vom 16.11.2016 (V R 1/16, DB 2017 S. 827)

BMF, Schreiben vom 10.10.2017 – III C 3 – S 7103-a/15/10001 [2017/0854904]

Der BFH hat mit Urteil vom 20.10.2016 (V R 31/15, DB 2017 S. 226) entschieden, dass Lieferungen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet an einen inländischen Abnehmer auch dann als Versendungslieferungen i.S.v. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG

DB 42/2017 S. 2452>>

zu beurteilen sind, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager zwischengelagert wird. Voraussetzung ist aber, dass der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. In diesem Fall wird die Lieferung grds. bereits bei Beginn der Versendung im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt und unterliegt beim inländischen Abnehmer ggf. der Erwerbsbesteuerung nach § 1a UStG.

Mit seinem Urteil vom 16.11.2016 (V R 1/16, DB 2017 S. 827) hat der BFH die vorgenannte Rspr. bestätigt, wenngleich sich im entschiedenen Fall der Ort der streitigen Lieferungen am Ort des Konsignationslagers im Inland befand, weil bei