DER BETRIEB
Keine Prüfungskompetenz des Registergerichts bezüglich der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften

Keine Prüfungskompetenz des Registergerichts bezüglich der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften

BGH, Beschluss vom 25.07.2017 – II ZB 8/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Das Registergericht hat im Amtslöschungsverfahren nicht zu prüfen, ob die Erteilung einer Prokura gegen § 7 ApoG verstößt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

HGB § 7

ApoG § 7

FamFG § 395

Sachverhalt

Im Handelsregister ist seit dem 13.01.2015 das Unternehmen des im Laufe des Verfahrens verstorbenen Beteiligten zu 1, eines einzelkaufmännisch tätigen Apothekers, mit der Firma „C.-Apotheke Inh. W. R. e.K.“ und einer Einzelprokura für den Beteiligten zu 2 eingetragen, der kein approbierter Apotheker ist.

Mit Schreiben vom 06.02.2015 hat das Registergericht die Löschung der Prokuraeintragung gem. § 395 FamFG angekündigt, da ein Apotheker gem. § 7 Apothekengesetz (im Folgenden: ApoG) keine Prokura erteilen dürfe. Den von den Beteiligten zu 1 und zu 2 eingelegten Widerspruch hat das Registergericht mit Beschluss vom 14.10.2015 zurückgewiesen. Das Beschwerdegericht hat den Beschluss auf die Beschwerde der