Keine Prüfungskompetenz des Registergerichts bezüglich der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften
BGH, Beschluss vom 25.07.2017 – II ZB 8/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Das Registergericht hat im Amtslöschungsverfahren nicht zu prüfen, ob die Erteilung einer Prokura gegen § 7 ApoG verstößt.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
HGB § 7
ApoG § 7
FamFG § 395
Sachverhalt
Im Handelsregister ist seit dem 13.01.2015 das Unternehmen des im Laufe des Verfahrens verstorbenen Beteiligten zu 1, eines einzelkaufmännisch tätigen Apothekers, mit der Firma „C.-Apotheke Inh. W. R. e.K.“ und einer Einzelprokura für den Beteiligten zu 2 eingetragen, der kein approbierter Apotheker ist.
Mit Schreiben vom 06.02.2015 hat das Registergericht die Löschung der Prokuraeintragung gem. § 395 FamFG angekündigt, da ein Apotheker gem. § 7 Apothekengesetz (im Folgenden: ApoG) keine Prokura erteilen dürfe. Den von den Beteiligten zu 1 und zu 2 eingelegten Widerspruch hat das Registergericht mit Beschluss vom 14.10.2015 zurückgewiesen. Das Beschwerdegericht hat den Beschluss auf die Beschwerde der