DER BETRIEB
Haftungsrisiken bei der Lohnsteuer

Haftungsrisiken bei der Lohnsteuer

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

fragt man Unternehmensvertreter, welche Steuerarten oder -themen besonders hohe Risiken in sich bergen, wird die Lohnsteuer in einem Atemzug mit der Umsatzsteuer und den Verrechnungspreisen genannt. Dabei müsste die Lohnsteuer prinzipiell einfach ausgestaltet sein, schließlich ist sie „nur“ eine Abzugsteuer, bei der der Arbeitgeber als „Steuereintreiber“ fungiert. Als Gegenbeweis dazu können die seit 2015 geltenden gesetzlichen Regeln zu den Betriebsveranstaltungen dienen, die es möglichst bereits im Vorfeld jeder Betriebsfeier zu beachten gilt. Zeitlich passend zur bevorstehenden Weihnachtsfeierzeit geben Reiling, Brucker und Looser anhand von zahlreichen Beispielen einen umfassenden Überblick über die lohn-, ertrag- und umsatzsteuerliche Beurteilung von Betriebsveranstaltungen. Behandelt werden u.a. Fragen zum Teilnehmerkreis, der Freibetragsgewährung, den Kosten der Betriebsveranstaltung und der Pauschalsteuer nach § 37b EStG. So kann vermieden werden, dass die Betriebsveranstaltung im Nachhinein zu einer bösen Überraschung wird.

Den Zweifelsfragen bei der praktischen Anwendung der Regelungen zum gesetzlichen Beitragszuschuss bei der betrieblichen Altersversorgung widmet sich Höfer in seinem Beitrag. Mit der Reform des Betriebsrentengesetzes werden Arbeitgeber ab 2018 grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss zur Betriebsrente zu zahlen. Die Regelung wurde eingeführt um die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen. Der Beitrag beantwortet die Anwendungsfragen, die sich für die Arbeitgeber aus dieser neuen Verpflichtung ergeben.

Die Antworten, die der BGH zu den Fragen der Steuerberaterhaftung in den Jahren 2015-2017 gegeben hat, vervollständigt Fischer im zweiten Teil seines Beitrags. Dabei werden beispielsweise die Fragen nach dem Mitverschulden des Mandanten sowie die Dritthaftung von Steuerberatern behandelt.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr

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