Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken
BMF, Schreiben vom 27.10.2017 – IV C 5 – S 2300/12/10003:004 [2017/0894289]
Inhaltsübersicht
- I. Grenzüberschreitende Überlassung von Software an inländische Nutzer
- 1. Beschränkte Steuerpflicht
- a) Einkünfte aus der Überlassung von Rechten
- b) Wirtschaftliche Verwertung der überlassenen Rechte im Inland
- 2. Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG
- 3. Einzelfälle
- a) Überlassung von Software zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
- b) Überlassung umfassender Nutzungsrechte an Software zur wirtschaftlichen Weiterverwertung
- c) Überlassung von Softwarekopien an Zwischenhändler zum Vertrieb
- d) Gemischte Verträge
- e) Internetbasierte Softwareüberlassungen
- 1. Beschränkte Steuerpflicht
- II. Grenzüberschreitende Überlassung von Datenbanken/Datenbankinhalten an inländische Nutzer
- 1. Allgemeines
- 2. Einzelfälle
- a) Nutzung der Zugriffs,- Lese- und Druckfunktionen einer Datenbank
- b) Einräumung umfassender Nutzungsrechte an Datenbanken/Datenbankinhalten
- c) Datenbanknutzung an Hochschulen und in öffentlichen Bibliotheken
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der