DER BETRIEB
Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken

Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken

BMF, Schreiben vom 27.10.2017 – IV C 5 – S 2300/12/10003:004 [2017/0894289]

Inhaltsübersicht

  • I. Grenzüberschreitende Überlassung von Software an inländische Nutzer
    • 1. Beschränkte Steuerpflicht
      • a) Einkünfte aus der Überlassung von Rechten
      • b) Wirtschaftliche Verwertung der überlassenen Rechte im Inland
    • 2. Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG
    • 3. Einzelfälle
      • a) Überlassung von Software zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
      • b) Überlassung umfassender Nutzungsrechte an Software zur wirtschaftlichen Weiterverwertung
      • c) Überlassung von Softwarekopien an Zwischenhändler zum Vertrieb
      • d) Gemischte Verträge
      • e) Internetbasierte Softwareüberlassungen
  • II. Grenzüberschreitende Überlassung von Datenbanken/Datenbankinhalten an inländische Nutzer
    • 1. Allgemeines
    • 2. Einzelfälle
      • a) Nutzung der Zugriffs,- Lese- und Druckfunktionen einer Datenbank
      • b) Einräumung umfassender Nutzungsrechte an Datenbanken/Datenbankinhalten
      • c) Datenbanknutzung an Hochschulen und in öffentlichen Bibliotheken

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der