DER BETRIEB
Das neue Mutterschutzgesetz

Das neue Mutterschutzgesetz

RA/FAArbR Prof. Dr. Bernd Schiefer / RAin/FAinArbR Esther Baumann

Seit 1952 gibt es in Deutschland ein Mutterschutzgesetz (MuSchG). Als letzter Akt der umfänglichen arbeitsrechtlichen Neuregelungen des Koalitionsvertrags 2013/2017 ist dieses Gesetz nun geändert worden. Die Änderung zielt auf die Gewährleistung eines „zeitgemäßen und verantwortungsvollen“ Mutterschutzes und soll einer Diskriminierung von schwangeren und stillenden Frauen vorbeugen. Es wird ein Überblick zu den wichtigsten Änderungen gegeben.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die einzelnen Bestimmungen
    • 1. Erweiterung des Anwendungsbereichs
    • 2. Frau im Sinne des Mutterschutzgesetzes
    • 3. Beschäftigungsverbote
      • a) Schutzfristen vor und nach der Entbindung (§ 3 MuSchG)
      • b) Verbot der Mehrarbeit (§ 4 MuSchG)
      • c) Nachtarbeit – Verbot und Ausnahmen (§ 5 MuSchG)
      • d) Sonn- und Feiertagsarbeit – Verbot und Ausnahme (§ 6 MuSchG)
      • e) Allgemeine Gefährdungsbeurteilung (§ 10 MuSchG)/Beschäftigungsverbot
        • aa) Abstrakte Gefährdungsbeurteilung
        • bb)