DER BETRIEB
Vereinbarung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Änderungsvertrag

Vereinbarung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Änderungsvertrag

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin Denise Ludwig

BAG, Urteil vom 17.05.2017 – 7 AZR 301/15

In der Entscheidung befasste sich das BAG mit der Frage, inwieweit in der Ausübung des Direktionsrechts nach § 106 GewO ein Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines Änderungsvertrags zu sehen ist, und auf welchen Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Befristung abzustellen ist. Im Ergebnis hält das BAG an seiner bisherigen Rspr. fest, wonach grds. die Umstände im Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses maßgeblich sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses sowie über die Wirksamkeit der ursprünglichen Befristungsabrede. Der Kläger war bei der Beklagten zur Vertretung einer in Elternzeit befindlichen Stammkraft vom 01.08.2011 bis 31.01.2014 befristet eingestellt. Der Arbeitsvertrag enthielt eine Versetzungsklausel. Während der Befristung führte die Beklagte im Zuge der