Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Inanspruchnahme aus Gesellschafterbürgschaften bei Beteiligungen nach § 17 EStG
StB Prof. Dr. Guido Förster / Tobias D. von Cölln, M.Sc.
Der Beitrag widmet sich den Konsequenzen der neuen BFH-Rspr. zum Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder zur Inanspruchnahme aus Gesellschafter-Bürgschaften nach dem MoMiG. D.h. es geht insb. um die Frage, ob und inwieweit die Berücksichtigung der Aufwendungen des Gesellschafters im Rahmen des § 20 EStG in Betracht kommt und welche Konsequenzen sich aus der Vertrauensschutzregelung ergeben. Einleitend wird kurz auf das BFH-Urteil eingegangen.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. BFH-Urteil vom 11.07.2017
- 1. Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG
- 2. Rechtslage nach Inkrafttreten des MoMiG
- 3. Vertrauensschutzregelung
- III. Konsequenzen des BFH-Urteils vom 11.07.2017
- 1. Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder einer Regressforderung aus der Inanspruchnahme als Bürge
- a) Grundsatz
- b) Ausfall von Darlehen oder Regressforderungen, die mit einer Einlage in das Gesellschaftsvermögen wirtschaftlich vergleichbar sind
- c) Ausfall anderer Darlehen oder
- 1. Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder einer Regressforderung aus der Inanspruchnahme als Bürge