DER BETRIEB
Vorsatzanfechtung: Benachteiligungsvorsatz eines Schuldners bei bloßer Zahlungsunwilligkeit

Vorsatzanfechtung: Benachteiligungsvorsatz eines Schuldners bei bloßer Zahlungsunwilligkeit

BGH, Urteil vom 12.10.2017 – IX ZR 50/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Zeigt der Schuldner ein nach außen hervortretendes Verhalten, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, liegt auch dann Zahlungseinstellung vor, wenn der Schuldner tatsächlich nur zahlungsunwillig ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 17 Abs. 2 Satz 2, § 133 Abs. 1

Sachverhalt

H. (fortan: Schuldner) war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der W. GmbH (fortan: GmbH). Die GmbH führte von 1999 bis 2003 USt i.H.v. 1.070.073,35 € und LSt i.H.v. 507.360,54 € nicht ab. Es kam zu entsprechenden Steuernachforderungen des FA. Zudem forderte die Deutsche Rentenversicherung mit Bescheid vom 06.07.2007 von der GmbH wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge rund 4,2 Mio. €. Am 10.10.2007 stellte der Schuldner als Geschäftsführer der GmbH Insolvenzantrag für die GmbH; das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH