DER BETRIEB
Mitunternehmer bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung – Abgeltung des Gewinns aus kurzfristiger Anteilsveräußerung bei Tonnagebesteuerung

Mitunternehmer bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung – Abgeltung des Gewinns aus kurzfristiger Anteilsveräußerung bei Tonnagebesteuerung

BFH, Urteil vom 22.06.2017 – IV R 42/13

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Mitunternehmer kann auch sein, wer einen Anteil an einer PersGes. erwirbt, um ihn kurze Zeit später weiterzuveräußern.

2. Ermittelt die PersGes. ihren Gewinn gem. § 5a EStG nach der Tonnage, umfasst der pauschal ermittelte Betrag auch Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen unabhängig von der Beteiligungsdauer. Ein Gestaltungsmissbrauch ist in der Nutzung der Abgeltungswirkung für Veräußerungsgewinne nach kurzer Beteiligungsdauer nicht zu sehen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, § 5a Abs. 1 und Abs. 5

AO § 42

Sachverhalt

Die Klägerin, eine KG, erwarb und veräußerte im Streitjahr 2008 Anteile an der A-KG. Bei dieser handelte es sich um einen Publikumsfonds, an dem ein Teil der Zeichner mittelbar über eine Treuhand-Kommanditistin und ein anderer Teil unmittelbar als Kommanditisten beteiligt waren. Unternehmensgegenstand war der Bau und Betrieb eines