DER BETRIEB
Steuerliche Hilfe für Finanzierungshilfen?

Steuerliche Hilfe für Finanzierungshilfen?

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

derzeit bereitet das Steuerrecht Unternehmen in der Krise zusätzliche Schwierigkeiten. Zum einen müssen die Folgen der Abschaffung des Sanierungserlasses verarbeitet werden (vgl. DB 47/2017). Zum anderen gilt es, die Auswirkungen der BFH-Entscheidung zu den eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen zu berücksichtigen. Danach führen Aufwendungen eines Gesellschafters durch den Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder die Inanspruchnahme aus Gesellschafter-Bürgschaften seit Inkrafttreten des MoMiG nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG (vgl. DB 2017 S. 2330). Fraglich ist nun, wie die Finanzierungshilfen der Gesellschafter steuerlich zu behandeln sind. Förster und von Cölln analysieren die neue BFH-Rechtsprechung und gehen der Frage nach, ob und inwieweit die Aufwendungen doch noch Berücksichtigung finden können. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Verlust des Gesellschafterdarlehens oder der Regressforderung des Gesellschafterbürgen nach Inkrafttreten der Abgeltungsteuer von § 20 Abs. 2 EStG erfasst werden kann.

Deutsche Unternehmen stehen vor der Aufgabe, die neuen Vorgaben zu den nichtfinanziellen Berichtspflichten im Lagebericht umzusetzen. Hilfestellung bei der Umsetzung der sog. CSR-Berichterstattung bietet der im September neu veröffentlichte DRS 20. Der Beitrag von Schmotz und Schmidt greift die zentralen Themen auf und stellt die zugehörigen Regelungen in DRS 20 vor.

Auf weitere Anpassungen des Besteuerungssystems müssen sich international tätige Unternehmen einstellen. Im Fokus nunmehr: die digitale Wirtschaft. Rautenstrauch stellt im Gastkommentar die geplanten Maßnahmen vor und bezweifelt, dass die Lösungen tatsächlich zielgerichtet und ausschließlich die Leistungen „digitaler Unternehmen“ treffen.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr

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