DER BETRIEB
Der Algorithmus als „Kartellgehilfe“? – Kartellrechtliche Compliance im Zeitalter der Digitalisierung

Der Algorithmus als „Kartellgehilfe“? – Kartellrechtliche Compliance im Zeitalter der Digitalisierung

Dr. Daniel Dohrn / Linda Huck

Nach der Air-Berlin-Insolvenz stand die Deutsche Lufthansa AG wegen gestiegener Ticketpreise massiv in der Kritik. Sie ließ verlauten, das Tarifsystem nicht verändert zu haben, sondern die Preise würden mithilfe des computerbasierten Preissystems automatisch angeglichen. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, erwiderte daraufhin, der Konzern könne sich nicht hinter Algorithmen verstecken. Die Tatsache, dass ein Algorithmus die Buchungsvorgänge steuere, nehme nicht das Unternehmen aus der Verantwortung. Das Beispiel ist bei weitem kein Einzelfall. Die Sektoruntersuchung E-Commerce der EU-Kommission belegt, dass im Jahr 2016 EU-weit ca. 67% der Händler, die regelmäßig die Preise ihrer Konkurrenten beobachten, eine automatische Preisanpassungssoftware verwendeten. Im Folgenden wird untersucht, wie sich der zunehmende Einsatz von Algorithmen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen auswirkt und unter welchen Bedingungen ihre Nutzung gegen das