DER BETRIEB
Beschäftigtendatenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung und dem neuen BDSG
– Zehn Fragen aus der Praxis –

Beschäftigtendatenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung und dem neuen BDSG

– Zehn Fragen aus der Praxis –

RA Dr. Boris Dzida / RA Dr. Timon Grau

Am 25.05.2018 treten die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Arbeitgeber haben also nicht mehr viel Zeit, sich auf das neue Beschäftigtendatenschutzrecht einzustellen. Der Beitrag behandelt zehn Fragen aus der betrieblichen Praxis, die umstritten oder ungeklärt sind und bei Arbeitgebern derzeit besonders im Fokus stehen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Praxisfragen
    • 1. Dürfen Beschäftigtendaten aufgrund einer Einwilligung verarbeitet werden?
    • 2. Ist für den Widerruf der Einwilligung ein plausibler Grund erforderlich?
    • 3. Sind Sprecherausschussrichtlinien „Kollektivvereinbarungen“ i.S.d. DS-GVO?
    • 4. Löst Art. 88 DS-GVO Anpassungsbedarf bei Kollektivvereinbarungen aus?
    • 5. Löst Art. 5 DS-GVO Anpassungsbedarf bei Kollektivvereinbarungen aus?
    • 6. Löst Art. 12 DS-GVO Anpassungsbedarf bei Kollektivvereinbarungen aus?
    • 7. Ist die DS-GVO im Beschäftigtendatenschutz Vollharmonisierung oder Mindeststandard?
    • 8. Müssen