DER BETRIEB
Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften
– Konsequenzen der BFH-Urteile vom 11.07.2017 und 24.10.2017 –

Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften

– Konsequenzen der BFH-Urteile vom 11.07.2017 und 24.10.2017 –

StB Prof. Dr. Guido Förster

Die Urteile des BFH vom 11.07.2017 und vom 24.10.2017 haben erhebliche Bedeutung für den Ausfall von Gesellschafterdarlehen und von Regressforderungen aus Gesellschafter-Bürgschaften. Nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung entstehen nicht mehr, jedoch fällt der Verlust unter § 20 Abs. 2 EStG, sofern die Forderung des Gesellschafters nach dem 31.12.2008 erworben wurde. In welchen Fällen dies von besonderer Bedeutung ist und in welchen Fällen es sinnvoll ist, sich im Rahmen der Vertrauensschutzregelung noch auf die alten Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zur Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG zu berufen, zeigt der folgende Beitrag.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. BFH-Urteil vom 11.07.2017
    • 1. Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG
    • 2. Rechtslage nach Inkrafttreten des MoMiG
    • 3. Vertrauensschutzregelung (Fallgruppe 3 und 4)
  • III. BFH-Urteil vom 24.10.2017
  • IV. Konsequenzen der Entscheidungen
    • 1. Fallunterscheidung
    • 2. Ausfall „normaler“ Darlehen oder