Audience Targeting: AGG-diskriminierende Stellenanzeigen aufgrund der Ausrichtung auf Zielgruppen
RAin Gertrud Romeis / RA Florian Keßenich
Stellenanzeigen über Social Media-Portale zu schalten und diese – ähnlich kommerzieller Werbung – anhand der persönlichen Daten der Nutzer auf einen bestimmten Personenkreis auszurichten, erscheint für Arbeitgeber attraktiv. Doch das Ausrichten einer Stellenausschreibung auf Zielgruppen (Audience Targeting) kann diskriminierend im Sinne des AGG sein. Der Beitrag zeigt auf, wann eine Diskriminierung vorliegen kann und worauf Arbeitgeber bei der Veröffentlichung von Stellenanzeigen achten sollten.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Ausrichtung auf Zielgruppen (Audience Targeting)
- 1. Analoges Audience Targeting
- 2. Digitales Audience Targeting
- 3. Berechtigung im Bereich der Werbung
- III. Diskriminierung durch Audience Targeting bei Stellenanzeigen?
- 1. Für die Platzierung der Stellenanzeige gilt Diskriminierungsschutz
- a) Wortlaut und Anwendungsbereich von § 11 AGG
- b) Ziel- und Zwecksetzung
- 2. Diskriminierungspotenzial von Audience Targeting
- 1. Für die Platzierung der Stellenanzeige gilt Diskriminierungsschutz
- IV. Grenzziehung und