EuGH-Vorlage zur Steuerfreiheit im Bankbereich
BFH, Beschluss vom 28.09.2017 – V R 6/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Sind technische und administrative Schritte, die ein Dienstleistungserbringer für eine einen Geldautomaten betreibende Bank und deren Bargeldauszahlungen mit Geldautomaten erbringt, nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der RL 77/388/EWG steuerfrei, wenn gleichartige technische und administrative Schritte, die ein Dienstleistungserbringer für Kartenzahlungen beim Verkauf von Kinokarten erbringt, gem. dem EuGH-Urteil Bookit vom 26.05.2016 – Rs. C-607/14 (EU:C:2016:355) nach dieser Bestimmung nicht steuerfrei sind?
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. d
RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3
MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. d
Sachverhalt
Die Klägerin erbringt für ihren Auftraggeber, eine Bank, auf vertraglicher Grundlage Leistungen beim Betrieb von Geldausgabeautomaten. Die Klägerin stellte funktionsfähige Geldausgabeautomaten mit Soft- und Hardware, die mit dem Logo der Bank