DER BETRIEB
Einfluss eines betrieblichen Eingliederungsmanagements auf die Ausübung des Weisungsrechts

Einfluss eines betrieblichen Eingliederungsmanagements auf die Ausübung des Weisungsrechts

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Gerald Peter Müller / RA/FAArbR Dr. Thomas Barthel

BAG, Urteil vom 18.10.2017 – 10 AZR 47/17

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist auch weiterhin keine formelle oder unmittelbare materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung oder einer anderen Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Weisung des Arbeitgebers, wonach der Arbeitnehmer künftig nicht mehr in Nachtschicht, sondern in Wechselschicht arbeiten sollte.

Der Arbeitsvertrag der Parteien enthielt keine abschließende Regelung zur Verteilung der Arbeitszeit. Mehrere Jahre hatte der Arbeitnehmer zunächst Arbeit in Wechselschicht und seit 2005 dann