DER BETRIEB
Mitbestimmung bei der Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine außertarifliche Zulage

Mitbestimmung bei der Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine außertarifliche Zulage

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Tobias Brors, LL.M.

BAG, Urteil vom 24.10.2017 – 1 AZR 346/16

Im Einklang mit der Rechtsprechung des Großen Senats des BAG zur Anrechnung von außertariflichen Zulagen stellt der 1. Senat klar, dass ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht besteht, soweit dem Arbeitgeber kein Spielraum über die Verteilung von Entgeltbestandteilen zusteht. Bestünde hingegen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wäre die bestehende Beteiligungsverpflichtung des Arbeitgebers ein Anrechnungshindernis. In der vorliegenden Entscheidung konnte die Anrechnung nur deswegen erfolgen, weil die übertarifliche Zulage vollständig von der umgruppierungsbedingten Entgelterhöhung konsumiert wurde und sich der Kläger nicht auf eine Beibehaltung des Status quo berufen konnte, da die bisherige Vergütungssystematik ebenfalls an dem Mangel der fehlenden Betriebsratsbeteiligung litt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Individualrechtliche Zulässigkeit
    • 2.