DER BETRIEB
Die krankheitsbedingte Kündigung und das nutzlose BEM

Die krankheitsbedingte Kündigung und das nutzlose BEM

Kommentiert von RAin/FAinArbR Kathrin Vossen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.07.2017 – 3 Sa 153/17

Ein unterlassenes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) steht der Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung dann nicht entgegen, wenn es nutzlos gewesen wäre. Ein seltenes, wenngleich lehrreiches Beispiel für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ohne vorheriges BEM bietet die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung.

Der 1985 geborene Kläger war seit 2007 bei der Beklagten als Gebäudereiniger beschäftigt und fehlte aufgrund häufiger Kurzerkrankungen

  1. im Jahr 2008 an 9 Arbeitstagen,

  2. im Jahr 2009 an 13 Arbeitstagen,

  3. im Jahr 2010 an 17 Arbeitstagen,

  4. im Jahr 2011 an 37 Arbeitstagen,

  5. im Jahr 2012 an 84 Arbeitstagen,

  6. im Jahr 2013 an 28 Arbeitstagen,

  7. im Jahr 2014 an 45 Arbeitstagen und

  8. im Jahr 2015 an 52