DER BETRIEB
Keine SchenkSt bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH

Keine SchenkSt bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH

Kommentiert von RiBFH Prof. Dr. Franceska Werth

BFH, Urteil vom 13.09.2017 – II R 32/16

Zahlt eine GmbH überhöhte Entgelte an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt keine gemischte Schenkung der GmbH an die nahestehende Person vor, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. Es kann jedoch eine gemischte Schenkung des Gesellschafters an die nahestehende Person vorliegen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Voraussetzungen für eine gemischte Schenkung
    • 2. Keine gemischte Schenkung der GmbH an die nahestehende Person
    • 3. Keine gemischte Schenkung der GmbH an den Gesellschafter
    • 4. Schenkung des Gesellschafters an die nahestehende Person
  • III. Praxishinweis

Streitjahr 2007

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist die Ehefrau bzw. Mutter der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer A und B der S-GmbH. Sie vermietete an die S-GmbH ein bebautes Grundstück. A hatte bei der Unterzeichnung des Mietvertrags mitgewirkt. Im