DER BETRIEB
Kein Kündigungsschutz für Organmitglieder einer juristischen Person
Ordentliche Kündigung – Organstellung – Geschäftsführer einer GmbH – Entscheidungsrelevanter Zeitpunkt Kündigungserklärung – Rechtsmissbrauch – Negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Kein Kündigungsschutz für Organmitglieder einer juristischen Person

Ordentliche Kündigung – Organstellung – Geschäftsführer einer GmbH – Entscheidungsrelevanter Zeitpunkt Kündigungserklärung – Rechtsmissbrauch – Negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

BAG, Urteil vom 21.09.2017 – 2 AZR 865/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG enthält eine negative Fiktion. Danach gelten die Vorschriften des ersten Abschnitts des KSchG nicht in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist. Dies gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn die organschaftliche Stellung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (noch) besteht. Für die Beurteilung der Kündigung ist es unerheblich, ob das Organmitglied sein Amt nach deren Zugang niederlegt.

2. Die negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG kommt auch und gerade dann zum Tragen, wenn das der Organstellung zugrunde liegende schuldrechtliche Anstellungsverhältnis materiell-rechtlich als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren wäre.

3. An seiner Stellung als Organmitglied i.S.d. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG ändert es nichts, wenn der Geschäftsführer einer GmbH durch arbeits- oder