DER BETRIEB
Vorsicht bei der Ausgestaltung von Ausschlussklauseln!

Vorsicht bei der Ausgestaltung von Ausschlussklauseln!

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Wolfgang Lipinski / RAin Sophia Jungbauer

BAG, Urteil vom 17.10.2017 – 9 AZR 80/17

Ausschlussklauseln gehören zum absoluten Standard eines Arbeitsvertrags. Sie gewährleisten Rechtssicherheit für Arbeitgeber und verhindern, dass Arbeitnehmer mit längst unter den Tisch gefallenen Ansprüchen um die Ecke kommen. Das BAG äußerte sich jüngst in einem Rechtsstreit über Urlaubsabgeltungsansprüche zu der Frage, ob gesetzliche Mindestlohnansprüche nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) von Ausschlussklauseln auszunehmen sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger war als Mechaniker beschäftigt und erhob Zahlungsklage u.a. wegen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs, nachdem das Arbeitsverhältnis durch Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens geendet hatte.

Laut Vergleich vom 13.11.2015 endete das Arbeitsverhältnis am 31.10.2014. Unstreitig noch offene Resturlaubstage wurden in dem Vergleich nicht geregelt. Nach