DER BETRIEB
Hoffnung für die Sanierung

Hoffnung für die Sanierung

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

seit der Veröffentlichung der BFH-Urteile zur Behandlung von eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) sowie zum Ausfall privater Darlehensforderungen bewegt die Praxis die Frage, wie auf die neue Rechtslage reagiert werden kann und soll. Dazu gibt Förster nun Antworten, indem er die verschiedenen Fallgestaltungen in Gruppen einteilt und für jede Fallgruppe die steuerlichen Folgen darlegt. Für die Inanspruchnahme der Vertrauensschutzregelung prüft er zudem, ob sie sinnvoll ist und sich für nicht begünstigte Teile nunmehr eine steuerliche Berücksichtigung aufgrund der neuen Rechtslage ergibt. Damit besteht Hoffnung, dass die Unternehmenssanierung nicht zusätzlich durch steuerliche Regeln erschwert wird.

Hoffnung besteht auch wieder für die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG beim Verlustabzug bei Körperschaften. Zwar hat der EuGH zur Frage, ob diese eine verbotene Beihilfe darstellt, noch nicht entschieden, doch nach den von Benz analysierten Schlussanträgen des Genaralanwalts könnte der Kommissionsbeschluss für nichtig erklärt werden.

Zu den Neuregelungen des MoMiG gehörte auch die rechtliche Neupositionierung der Gesellschafterliste. Obwohl die Vorschriften bereits seit mehr als neun Jahren gelten, stellen sich immer noch eine Vielzahl von Anwendungsfragen. In ihrem Beitrag gehen Punte und Stefanink der Frage nach, inwieweit die aktuellen Regelungen zur Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung auch auf solche Gesellschafterlisten Anwendung finden, die vor dem Inkrafttreten des MoMiG ins Handelsregister eingereicht wurden.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr

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