DER BETRIEB
Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

OFD NRW, Kurzinformation vom 23.01.2018

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.03.2015 (7 K 3661/14 E) entschieden, dass der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung im Streitjahr 2012 infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist. Als Veräußerung (§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG) gelte zwar auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine KapGes., der Ausfall einer Kapitalforderung erfülle jedoch keinen dieser Tatbestände. Insb. stelle ein Forderungsausfall keine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG dar. Damit hat das FG Düsseldorf die Verwaltungsauffassung gem. Rn. 60 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 (BStBl. I 2016 S. 85 = DB 2016 S. 205) bestätigt.

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