DER BETRIEB
Umfang der Beratungspflichten eines Steuerberaters bei mehreren Beratern
Haftung nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Pflichtenumfang des steuerlichen Mandats

Umfang der Beratungspflichten eines Steuerberaters bei mehreren Beratern

Haftung nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Pflichtenumfang des steuerlichen Mandats

BGH, Urteil vom 07.12.2017 – IX ZR 25/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Mehrere Schädiger, die wegen eines gleichgelagerten Schadens aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in Anspruch genommen werden können, haften als Gesamtschuldner.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB §§ 675, 249

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine im November 2009 gegründete Gesellschaft, deren Geschäftsführer S. C. (nachfolgend: SC) ursprünglich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer

DB 08/2018 S. 441>>

der GmbH (nachfolgend: GmbH) war. Die der Publizitätspflicht unterliegende GmbH verfügte zum Zeitpunkt der Gründung der Klägerin über ein Eigenkapital i.H.v. mehreren Mio. €, welches SC nicht öffentlich werden lassen wollte, weil er dadurch Wettbewerbsnachteile befürchtete. Er suchte deshalb nach einem Weg, das hohe Eigenkapital der GmbH herabzusetzen, ohne eine Gewinnausschüttung an den Gesellschafter vorzunehmen, die zu einer erheblichen Steuerlast bei ihm geführt hätte. Einen