DER BETRIEB
Art. 15a Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer entsprechend § 36 EStG auf die ESt

Art. 15a Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer entsprechend § 36 EStG auf die ESt

BMF, Schreiben vom 08.02.2018 – IV B 2 – S 1301-CHE/07/10015-02 [2018/0030094]

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anrechnung nach Art. 15a Abs. 3 DBA-Schweiz Folgendes:

Steht das Besteuerungsrecht an Vergütungen von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule nach Art. 19 Abs. 5 i.V.m. Art. 15a DBA-Schweiz und der Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Art. 19 DBA-Schweiz vom 21.12.2016 (siehe BMF-Schreiben vom 04.01.2017) der Bundesrepublik Deutschland zu, ist die in der Schweiz erhobene Abzugsteuer von höchstens 4,5% des Bruttobetrags nach Art. 15a Abs. 3 Buchst. a DBA-Schweiz entsprechend § 36 EStG unter Ausschluss von § 34c EStG – wie eine deutsche Abzugsteuer – anzurechnen.

Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt eine Anrechnung einer Abzugsteuer voraus, dass die Abzugsbeträge auf die bei der Veranlagung zur ESt erfassten Einkünfte entfallen und für sie keine Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Eine