DER BETRIEB
Zur Steuerfreiheit von Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Zur Steuerfreiheit von Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

BFH, Urteil vom 10.10.2017 – X R 3/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht gem. § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (entgegen BMF-Schreiben vom 19.08.2013, BStBl. I 2013 S. 1087 = DB 2013 S. 1936, Rn. 205).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 3 Nr. 3 Buchst. c, § 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3

Sachverhalt

Der Kläger war von Juni 2010 bis Juni 2012 angestellter RA. Ab Juli 2012 wurde er in ein Beamtenverhältnis übernommen. Während seiner Tätigkeit als RA war er Mitglied der Rechtsanwaltskammer X und entrichtete aufgrund § 6 Rechtsanwaltsversorgungsgesetz (RAVG Rlp) i.V.m. §§ 23 ff. der Satzung des anwaltlichen Versorgungswerks monatlich Pflichtbeiträge zu diesem Versorgungswerk (RAVW-Rlp). Anlässlich seines Ausscheidens aus der Anwaltschaft – und damit aus dem RAVW-Rlp – wurden ihm antragsgemäß gem. § 12 RAVG i