DER BETRIEB
Kein Rückgängigmachen eines zulasten des Gesamthandsvermögens einer PersGes. gebildeten Investitionsabzugsbetrags bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen

Kein Rückgängigmachen eines zulasten des Gesamthandsvermögens einer PersGes. gebildeten Investitionsabzugsbetrags bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen

BFH, Beschluss vom 15.11.2017 – VI R 44/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Eine begünstigte Investition i.S.d. § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer PersGes. der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird.

2. Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ist der in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag in einem solchen Fall dem Sonderbetriebsgewinn des investierenden Gesellschafters außerbilanziell hinzuzurechnen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 § 7g

Sachverhalt

Streitig ist, ob ein im Gesamthandsvermögen einer PersGes. nach § 7g EStG gebildeter Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend aufzulösen ist, wenn die Investition nicht im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sondern im Sonderbetriebsvermögen eines ihrer Gesellschafter getätigt