DER BETRIEB
GroKo steht für Großer Konsens

GroKo steht für Großer Konsens

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

bis Anfang März soll das Mitgliedervotum der SPD zur Großen Koalition abgeschlossen sein. Bei Zustimmung wäre der verhandelte Koalitionsvertrag der politische Fahrplan für die nächsten vier Jahre. Wohin die Fahrt im Bereich des Steuerrechts gehen soll, stellt Broer in seinem Beitrag dar. Dabei werden die Aussagen der Parteien aus den Wahlprogrammen und die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen gegenübergestellt. Zudem werden die Auswirkungen auf die Besteuerung natürlicher Personen sowie die Effekte auf die Unternehmensbesteuerung beleuchtet. Nach Ansicht des Autors sind die steuerpolitischen Vorhaben der neuen Großen Koalition gegenüber den Wahlprogrammen wenig ambitioniert. Insoweit steht GroKo dann wohl für Großer Konsens! Ob dies gut oder schlecht für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist, wird man erst in der Rückschau wirklich bewerten können. Die ökonomische Bilanz der drei bisherigen Großen Koalitionen zeigt die Handelsblatt-Grafik auf S. M28.

Zu den steuerpolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag zählt u.a. die Abschaffung der Abgeltungsteuer, die von der zweiten GroKo beschlossen und dann mit einem Vorlauf von mehr als einem Jahr ab dem 01.01.2009 eingeführt wurde. Von der nun geplanten Rolle rückwärts rät Weggenmann in seinem Gastkommentar ab und schlägt als Alternative die Überarbeitung des bestehenden Systems vor.

Eine der letzten „Reformen“ im Unternehmensteuerrecht war die sog. Kleine Organschaftsreform 2013. Weitere Reformschritte für die Organschaftsbesteuerung sind dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen. Dass diese für die Besteuerungspraxis jedoch sinnvoll wären, zeigt der Beitrag von Prinz und Keller über die aktuellen BFH-Entscheidungen zu Grundfragen der ertragsteuerlichen Organschaft.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr

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