DER BETRIEB
Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung – die wichtigsten Knackpunkte

Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung – die wichtigsten Knackpunkte

Dr. Carlo Piltz

Am 10.01.2017 hat die EU-Kommission den Entwurf für eine Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation vorgelegt; in der zweiten Hälfte 2018 sollen die Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union beginnen. Die geplante ePrivacyVO soll die besonderen Fragen des Datenschutzes bei der Verarbeitung elektronischer Kommunikations(meta)daten im Zuge der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste regeln. Dabei sollen auch neue Kommunikationsformen wie IP-basierte Messenger-Anwendungen (WhatsApp, Facebook, Skype etc.), entsprechende Apps, VoIP-Telefonie sowie webgestützte E-Mail-Dienste erfasst werden. Überdies beansprucht die vorgeschlagene Verordnung Geltung für reine machine-to-machine-Kommunikation im Internet der Dinge und die Auswertung von Informationen, die in Endgeräten (PC, Smartphone) gespeichert werden. Mithin ist jedes Unternehmen betroffen, welches eine App oder eine Webseite betreibt und mit Cookies und