Anzeigepflicht für Steuergestaltungen
Maßnahme mit verfassungsrechtlichen Bedenken
Univ.-Prof. Dr. Roman Seer
Sowohl die EU als auch die Finanzminister der Länder wollen eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einführen. Fraglich ist jedoch, ob sich die Anzeigepflicht mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des Berufsgeheimnisses vereinbaren lässt.
Die Finanzminister der Länder haben trotz der vor allem von den steuerberatenden Berufen vorgetragenen Bedenken beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle in das parlamentarische Verfahren zu bringen. Diese soll die von der EU-Kommission für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vorgeschlagene EU-Richtlinie auf nationaler Ebene ergänzen. Der Vorschlag bezieht sich auf das Ertragsteuerrecht, hält sich aber die Möglichkeit offen, darüber hinaus auch das Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht einzubeziehen.
Der Beifall der breiten Öffentlichkeit wird den Finanzministern gewiss sein, wenn sie etwa – wie der Hessische Finanzminister Schäfer (PM vom 08