DER BETRIEB
Fitness-Check der EU-Kommission zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen
– Stand der Harmonisierung der Rechnungslegung –

Fitness-Check der EU-Kommission zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

– Stand der Harmonisierung der Rechnungslegung –

Martina Mühlbauer, M.A. / Prof. Dr. Stefan Müller

Nach erheblichen Änderungen der Rechnungslegungsanforderungen durch die EU in den letzten Jahren führt die EU-Kommission nun eine Überprüfung der gesamten Rechnungslegungs- und Offenlegungsregelungen durch, um insb. zu beurteilen, ob die öffentlichen Berichtspflichten einschließlich der finanziellen und nichtfinanziellen Berichtspflichten für EU-Unternehmen ihren Zielen (Wirk‐

DB 25/2018 S. 1483>>

samkeit, Relevanz und EU-Mehrwert) entsprechen. Gerade auch kleine und mittelgroße sowie nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen sollten sich direkt oder indirekt über deren Verbandsvertreter in die öffentliche Konsultation einbringen, um zukünftigen Neuregelungen der EU nicht tatenlos gegenüberzustehen. Im Folgenden wird der Fitness-Check vorgestellt und eingeordnet sowie exemplarisch die Harmonisierung der Rechnungslegung kritisch diskutiert. Die Konsultation läuft bis zum 21.07.2018.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Fitness-Check der EU