DER BETRIEB
Grenzüberschreitender Formwechsel einer deutschen GmbH ins EU-Ausland

Grenzüberschreitender Formwechsel einer deutschen GmbH ins EU-Ausland

Dr. Anette Schneider

Der grenzüberschreitende Formwechsel ermöglicht es Gesellschaften, sich innerhalb der EU unter Wahrung ihrer Rechtspersönlichkeit einem möglicherweise günstigeren regulatorischen Umfeld eines anderen Mitgliedstaats zu unterwerfen. Eine Verlagerung der tatsächlichen Unternehmensaktivitäten bzw. des Verwaltungssitzes ist nicht erforderlich. Folglich bleiben öffentlich-rechtliche Genehmigungen bestehen, ggf. bestehende „Change of Control“-Klauseln greifen nicht und steuerliche Belastungen wie z.B. bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen sind nicht zu befürchten. Allerdings bestehen keine expliziten rechtlichen Vorgaben für die Durchführung eines grenzüberschreitenden Formwechsels. Seine Zulässigkeit basiert allein auf der Rspr. des EuGH zur Niederlassungsfreiheit, der regelmäßig darauf verweist, dass mangels europäischen Sekundärrechts bei solchen Transaktionen die sukzessive Anwendung zweier nationaler Rechtsordnungen, nämlich das Recht des Wegzugstaates und das