DER BETRIEB
Unbillige Versetzung am Tag der Rücknahme der Kündigung

Unbillige Versetzung am Tag der Rücknahme der Kündigung

Kommentiert von RA Christopher Kraus

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2017 – 2 Sa 965/17

Eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg verdeutlicht die Bedeutung der Rechtsprechungsänderung des BAG, nach der Arbeitnehmer unbillige Weisungen nicht zu befolgen haben. Die Grenzen der Billigkeit sind zumindest dann erreicht, wenn die Weisung rechtsmissbräuchlich ist. Welche Entfernungen im Fall einer Versetzung an einen anderen Arbeitsort als zumutbar anzusehen sind, hängt insb. von der bestehenden Interessenlage ab.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Das LAG Berlin-Brandenburg hatte über die Wirksamkeit einer Kündigung zu entscheiden, der die Nichtbefolgung einer Weisung zugrunde lag.

Der klagende Arbeitnehmer war seit dem 01.08.2016 bei der beklagten Arbeitgeberin, ein Logistik-Unternehmen, als Lagerarbeiter beschäftigt. Der Kläger war am Firmensitz der Beklagten in N beschäftigt, der 6 km vom Wohnsitz des Klägers entfernt