DER BETRIEB
Zur (geplanten) Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
– RefE und Koalitionsvertrag: Auswertung der anstehenden Neuregelungen des Teilzeitrechts –

Zur (geplanten) Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

– RefE und Koalitionsvertrag: Auswertung der anstehenden Neuregelungen des Teilzeitrechts –

Prof. Dr. Winfried Boecken, LL.M. (EHI Florenz) / Benedikt Hackenbroich

Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag ist auf der Grundlage eines in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Referentenentwurfs eine Weiterentwicklung des Teilzeitrechts geplant. Im Mittelpunkt steht die in dem RefE enthaltene Regelung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, zu der im Koalitionsvertrag konkrete Änderungsvorgaben festgelegt worden sind. Der Beitrag zeigt auf, dass im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens erheblicher Abstimmungs- und Präzisierungsbedarf besteht, um Auslegungs- und Anwendungsprobleme eines insb. durch die Einführung eines „Rechts auf befristete Teilzeit“ weiterentwickelten TzBfG zu vermeiden.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erörterung von Arbeitszeitwünschen des Arbeitnehmers
    • 1. Rechtsnatur des § 7 Abs. 2 TzBfG-E
    • 2. Gegenstand der Erörterungspflicht
    • 3. Persönlicher Anwendungsbereich
    • 4. Sachlicher