DER BETRIEB
E-DRS 35 – Ein Standardentwurf zur Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen in einen Konzernabschluss

E-DRS 35 – Ein Standardentwurf zur Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen in einen Konzernabschluss

Kommentiert von WP/StB Thomas Gloth / Claudio Becker

In dem kürzlich veröffentlichten E-DRS 35 konkretisiert das DRSC die Regelungen zur anteilsmäßigen Konsolidierung gem. § 310 HGB.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Inhalt der Neuregelung
  • III. Würdigung

I. Einleitung

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 12.02.2018 den Entwurf E-DRS 35 „Anteilmäßige Konsolidierung“ zur Konsultation veröffentlicht. Das Erstanwendungsdatum steht aufgrund der Konsultationsphase noch aus. Es handelt sich um eine Überarbeitung von DRS 9, der durch E-DRS 35 ersetzt werden soll. Der E-DRS 35 konkretisiert die Regelungen zur anteilmäßigen Konsolidierung gem. § 310 HGB, der die Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen in einen Konzernabschluss regelt.

Der E-DRS 35 enthält eine Reihe an Merkmalen, die erfüllt sein müssen, damit ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegt und nennt insb. Voraussetzungen und Indikatoren für das wesentliche Merkmal der gemeinsamen Führung. Darüber hinaus werden die gem. § 310 Abs. 2 HGB