DER BETRIEB
Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des Mandantenstamms eines Freiberuflers – Ansatz einer gestundeten Kaufpreisforderung
Betriebsaufspaltung – Sachliche Verflechtung – Verpachtung des Mandantenstamms – Betriebsaufgabe – Ermittlung des Aufgabegewinns – Gestundete Kaufpreisforderung – Widerstreitende Steuerfestsetzung

Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des Mandantenstamms eines Freiberuflers – Ansatz einer gestundeten Kaufpreisforderung

Betriebsaufspaltung – Sachliche Verflechtung – Verpachtung des Mandantenstamms – Betriebsaufgabe – Ermittlung des Aufgabegewinns – Gestundete Kaufpreisforderung – Widerstreitende Steuerfestsetzung

BFH, Urteil vom 21.11.2017 – VIII R 17/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Zwischen einem StB und einer von ihm als Alleingesellschafter beherrschten KapGes. wird eine Betriebsaufspaltung begründet, wenn der KapGes. ein für deren betriebliche Tätigkeit funktional wesentlicher Mandantenstamm zur Nutzung überlassen wird.

2. Die Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung des Mandantenstamms können bei Fortführung einer steuerberatenden Einzelpraxis neben der Verpachtungstätigkeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in einem eigenständigen Besitzunternehmen erzielt werden. Dies gilt auch dann, wenn zwar sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen beiden Tätigkeiten bestehen, die Verflechtung aber nicht so eng ist, dass sich die Tätigkeiten gegenseitig unlösbar bedingen.

3. Wird der zur Nutzung überlassene Mandantenstamm an einen Dritten veräußert, tritt durch den Wegfall der sachlichen Verflechtung eine zwangsweise Betriebsaufgabe im Besitzunternehmen ein.

4. Die Änderung oder