DER BETRIEB
Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft kein Gestaltungsmissbrauch

Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft kein Gestaltungsmissbrauch

Kommentiert von RA/FAStR/StB Dr. Matthias Schell, LL.M. / StB Dipl.-Kfm. Dr. Moritz Philipp

FG Hessen, Urteil vom 29.11.2017 – 4 K 127/15

Das FG Hessen hat mit Urteil vom 29.11.2017 über einen besonders gelagerten Fall der rückwirkenden Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft entschieden. Das Judikat verdient auch deshalb Beachtung, weil es die grundsätzlichen Ausführungen des BFH in der sog. Autohausentscheidung betreffend das Verhältnis von speziellen Missbrauchsvorschriften zu § 42 AO aufnimmt und fortführt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Begründetheit der Klage
    • 2. Insb. kein Gestaltungsmissbrauch gegeben
  • III. Würdigung der Entscheidung
    • 1. Transaktionsstruktur
    • 2. Sperrwirkung einzelsteuergesetzlicher Missbrauchsvorschriften
    • 3. Weitere gegen einen Gestaltungsmissbrauch sprechende Argumente

I. Sachverhalt

Die A GmbH (Klägerin), ein Produktions- und Vertriebsunternehmen, befand sich Ende 2008 in Liquiditätsschwierigkeiten. Insolvenzvermeidende