DER BETRIEB
Umfang der Tätigkeit und Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds

Umfang der Tätigkeit und Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds

Kommentiert von RA Dr. Philipp Winter, LL.B.

BAG, Urteil vom 25.10.2017 – 7 AZR 731/15

Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied muss sich im Umfang seiner vollen vertraglichen Arbeitszeit im Betrieb für Betriebsratsarbeit zur Verfügung halten. Dies gilt auch dann, wenn das Betriebsratsmitglied ohne Freistellung aufgrund eines Schichtsystems bereits bei reduzierter Arbeitszeit seinen vollen Vergütungsanspruch erhalten könnte.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über den zeitlichen Umfang und die Vergütung für die vom Kläger als freigestelltem Betriebsratsmitglied zu erbringende Betriebsratstätigkeit.

Im Betrieb der Beklagten werden in einem vollkontinuierlichen Schichtsystem Halbleiterprodukte hergestellt. Die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit aller in der Produktion und den produktionsunterstützenden Bereichen eingesetzten Vollzeitmitarbeiter beträgt 40 Stunden pro Woche.

Mit dem bei ihr gebildeten Betriebsrat