Befristungsrecht hebelt Altersgrenzen aus
Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Sebastian Schröder
BAG, Urteil vom 25.10.2017 – 7 AZR 632/15
Altersgrenzen in Arbeitsverträgen sind allgemein als typischer Beendigungstatbestand für Arbeitsverhältnisse anerkannt. Durch die Vereinbarung einer Altersgrenze wird jedes unbefristete Arbeitsverhältnis rechtlich zu einem befristeten Arbeitsverhältnis. Somit unterliegen sie zwangsläufig auch dem rigorosen befristungsrechtlichen Schriftformzwang. Die Entscheidung des 7. Senats macht deutlich, dass Fehler bei der Schriftform Altersgrenzen aushebeln können.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Praxishinweise
I. Sachverhalt
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis wegen Erreichens des Regelrentenalters des Klägers geendet hat.
Die Beklagte betreibt ein medizinisches Versorgungszentrum. Der am 07.06.1949 geborene Kläger veräußerte seine radiologische Arztpraxis zum 30.06.2009 an die Beklagte. Am 17.05.2009 unterschrieb er einen von der Beklagten zu