Prospekthaftung: Zur Geltendmachung des Minderwerts einer Kommanditbeteiligung als Vertrauensschaden
BGH, Urteil vom 06.02.2018 – II ZR 17/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Ein Anleger, der durch unrichtige Prospektangaben bewogen wurde, einer Anlagegesellschaft als Kommanditist beizutreten, kann im Rahmen des Vertrauensschadens entweder die Rückabwicklung seiner Beteiligung verlangen oder an seiner Anlageentscheidung festhalten und Ersatz des Betrages verlangen, um den er seine Beteiligung wegen der unrichtigen Prospektangaben zu teuer erworben hat (Fortführung von BGH vom 03.02.2003 – II ZR 233/01, RS0791581 = DStR 2003 S. 1494).
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BGB § 249 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2
HGB § 161
Sachverhalt
Die Kläger nehmen die Beklagten auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen als Kommanditisten an der W. GmbH & Co. KG (im Folgenden: W. KG) in Anspruch. Der Beklagte zu 2 ist Gründungskommanditist, die Beklagte zu 3 Gründungskomplementärin der W. KG.
Die Kläger zeichneten Ende 2001