DER BETRIEB
Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Verbleib eines kündigenden Gesellschafters in der Liquidationsgesellschaft

Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Verbleib eines kündigenden Gesellschafters in der Liquidationsgesellschaft

BGH, Urteil vom 06.02.2018 – II ZR 1/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Wird eine Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach einer Kündigung vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter, sofern dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes entnommen werden kann, nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 736 Abs. 1, § 738 Abs. 1 Satz 2

Sachverhalt

Die Klägerinnen beteiligten sich jew. im Oktober 1992 an der Beklagten, einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie beanspruchen nach Kündigung ihrer Beteiligungen die Auszahlung einer Abfindung.

Der Gesellschaftsvertrag (GV) der Beklagten enthält in der hier maßgebenden Fassung vom 07.09.2007 u.a. folgende Bestimmungen: … (Red. Anm.: Die Bestimmungen können dem Volltext unter RS1267816 entnommen werden.)

Die Klägerinnen erklärten mit Schreiben vom 19.02.2013 (Klägerin zu 2) und vom 20.05.2013 (Klägerin zu 1) die Kündigung