DER BETRIEB
Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2018
Amtlich vorgeschriebenes Vordruckmuster nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2018

Amtlich vorgeschriebenes Vordruckmuster nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

BMF, Schreiben vom 10.04.2018 – IV C 3 – S 2257-b/07/10002 :018 [2018/0269708]

Nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG hat der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung

  1. bei erstmaligem Bezug von Leistungen,

  2. in den Fällen der steuerschädlichen Verwendung nach § 93 EStG sowie

  3. bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen

dem Stpfl. nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 5 Satz 1-3 EStG jew. gesondert mitzuteilen. Das gilt auch für die Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrags, die dem Stpfl. erstattet werden.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird ein neues Vordruckmuster für die Mitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG bekannt gemacht. Das in der Anlage beigefügte Vordruckmuster (XQ1267829) ist erstmals zur Bescheinigung von Leistungen des Kalenderjahres 2018 zu