DER BETRIEB
Die Ermittlung des Vergleichsentgelts beim Auskunftsanspruch nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG

Die Ermittlung des Vergleichsentgelts beim Auskunftsanspruch nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG

RA Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer / RAin Dr. Eva Heup / Ass. Daniela Mayr

Spätestens seit Februar 2018 können Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG geltend machen. Erfragen können sie neben den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt für die Vergleichstätigkeit sowie bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile. Die spärlichen gesetzlichen Vorgaben zur Ermittlung des Vergleichsentgelts werfen viele Fragen auf. Dies verunsichert die Praxis, denn eine falsch erteilte Auskunft kann in einem Prozess auf Entgeltanpassung zu einer Beweislastumkehr nach § 15 Abs. 5 EntgTranspG führen. Der Beitrag geht der Frage nach, wie das Vergleichsentgelt zu ermitteln ist, um den Auskunftsanspruch ordnungsgemäß zu erfüllen.

Inhaltsübersicht

  • I. Entgelt für die Vergleichstätigkeit
    • 1. Bestimmung der Vergleichstätigkeit
      • a) Tarifgebundene/tarifanwendende Arbeitgeber
      • b)